Sollingschule Uslar

Zur Schwarzen Erde 3

37170 Uslar


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Abschlussvoraussetzungen im Real- und Hauptschulzweig

Abschlüsse im Realschulzweig


Sekundarabschluss I – Realschulabschluss:


- Erfüllung der Mindestanforderungen (zwei mal Note 5/ einmal Note 6 kann ausgeglichen werden)

     

Erweiterte Sekundarabschluss I:


 - im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und

 - befriedigende Leistungen in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik


Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss:


 - Wer die Voraussetzungen für einen Realschulabschluss am Ende des 10.  Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat 


Abschlüsse im Hauptschulzweig


Förderschulabschluss


- Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen können am Ende des 9. Jahrgangs den Förderschulabschluss erwerben. (Mindestvoraussetzung: 4,0 , höchstens zwei nicht-ausreichende Leistungen)

- Am Ende des 10. Schuljahres können sie den HS 9 Abschluss erwerben


Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (HS9 und HS10)


 - Erfüllung der Mindestanforderungen (drei mal Note 5/ einmal Note 6 kann ausgeglichen werden) und

 - in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als ,ausreichend’   

     

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss:


 - ausreichende Leistungen in einem Fach mit Fachleistungs-differenzierung in einem Kurs auf erhöhter Anspruchsebene (E-Kurs) und

 - im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen


Erweiterter Sekundarabschluss I


 - gute Leistungen in einem Fach mit Fachleistungsdifferenzierung in einem E-Kurs und befriedigende Leistungen in dem anderen E-Kurs und

 - im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen



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