Abschlüsse
Abschlussvoraussetzungen im Real- und Hauptschulzweig
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss:
- Erfüllung der Mindestanforderungen (zwei mal Note 5/ einmal Note 6 kann ausgeglichen werden)
Erweiterte Sekundarabschluss I:
- im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
- befriedigende Leistungen in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss:
- Wer die Voraussetzungen für einen Realschulabschluss am Ende des 10. Schuljahrgangs nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat
Förderschulabschluss
- Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Lernen können am Ende des 9. Jahrgangs den Förderschulabschluss erwerben. (Mindestvoraussetzung: 4,0 , höchstens zwei nicht-ausreichende Leistungen)
- Am Ende des 10. Schuljahres können sie den HS 9 Abschluss erwerben
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (HS9 und HS10)
- Erfüllung der Mindestanforderungen (drei mal Note 5/ einmal Note 6 kann ausgeglichen werden) und
- in nicht mehr als einem Fach der Abschlussprüfung eine schlechtere Note als ,ausreichend’
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss:
- ausreichende Leistungen in einem Fach mit Fachleistungs-differenzierung in einem Kurs auf erhöhter Anspruchsebene (E-Kurs) und
- im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
Erweiterter Sekundarabschluss I
- gute Leistungen in einem Fach mit Fachleistungsdifferenzierung in einem E-Kurs und befriedigende Leistungen in dem anderen E-Kurs und
- im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen
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