Sollingschule Uslar

Zur Schwarzen Erde 3

37170 Uslar


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Sollingschule.uslar@t-online.de


Schulvereinbarung Stand: November 2021


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Teil A- Rahmenordnung:

Schulalltag an der Sollingschule Uslar

1. Organisation des Unterrichtsablaufs

2. Organisation des Unterrichtsablaufs an der Außenstelle

3. Unterrichtszeiten

4. Pausenordnung


Teil B- Schulvereinbarung:

Regelungen und Grundlagen

1. Grundlagen für das Zusammenleben in unserer Schule

2. Grundrechte für unsere Schulgemeinschaft 3. Hilfen und Regeln für das gemeinsame Miteinander an unserer Schule

4. Verlassen des Schulgeländes- Passierscheinregelung

5. Rauchen auf dem Schulgelände

6. Umgang mit Kommunikationsmedien in der Schule

7. Benutzung des schuleigenen WLans und Internets

8. Datenschutz

9. Benutzerordnung für die Fachräume

10. Verstöße gegen die Schulvereinbarung und deren Ahndung


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Teil A- Rahmenordnung:

Schulalltag an der Sollingschule Uslar


1. Organisation des Unterrichtsablaufs


1.1 Die Schülerinnen und Schüler gehen auf direktem Weg zum Schuleingang und halten sich ausschließlich in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf. Fahrräder werden im Fahrradstand abgestellt und dürfen aus versicherungstechnischen Gründen auf dem Schulhof und der Auffahrt nur geschoben werden. Mofas und andere motorisierte Zweiräder sind im Schritttempo zu bewegen.


1.2 Zu Beginn jeden Unterrichts (siehe Punkt 3) begeben sich die Schülerinnen und Schüler zusammen mit der jeweiligen Lehrkraft direkt in die Klassenräume. Schülerinnen und Schüler warten nicht alleine in unbeaufsichtigten Bereichen der Schule.


1.3 Erscheint eine Lehrkraft zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht, so meldet sich der/die Klassensprecher/-in bzw. Vertreter/-in im Sekretariat.


1.4 Um zu gewährleisten, dass Lehrkräfte, die zur Pausenaufsicht eingeteilt sind, ihre Aufsicht pünktlich wahrnehmen können, dürfen diese Lehrkräfte ihren Unterricht zwei Minuten vor dem regulären Schluss beenden.



2. Organisation des Unterrichtsablaufs an der Außenstelle


2.1 Vor Unterrichtsbeginn gilt als Aufenthaltsbereich ausschließlich Pausenhalle und Pausenhof. Kein Aufenthaltsbereich ist vor dem Gebäude und auf dem Parkplatz. Der Unterricht beginnt pünktlich beim 2. Klingeln. Beim 1. Klingeln begeben sich alle zu ihren Räumen. Während des Unterrichts ist darauf zu achten, dass Schüler/innen nur im Notfall den Raum für einen Toilettengang verlassen.


2.2 Die 1. Pause kann von den Herbstferien bis zu den Osterferien drinnen oder draußen verbracht werden. Alle anderen Pausen werden ausschließlich draußen verbracht. Bei Regen bzw. schlechter Witterung kann davon abgewichen werden.


2.3 In den Freistunden begeben sich die Schüler/innen der Sollingschule unverzüglich in die Pausenhalle des Hauptgebäudes. Die Aufsichtspflicht kann sonst nicht gewährleistet werden.


2.4 Das Sekretariat der Außenstelle ist nur am Dienstag und Donnerstag von Frau Bielefeldt besetzt. Ein Ordner mit Telefonlisten des Jahrgangs befindet sich frei zugänglich im Sekretariat. Eine Kurzwahltaste (Verbindung zu Frau Bähr) befindet sich am dortigen Telefon. Das Schulleitungsbüro ist frei zugänglich und jederzeit nutzbar, gleiches gilt für den dortigen PC. Schüler/innen sind für die Entsorgung des Papiermülls zuständig. Sämtliche Unterrichtsmaterialien (Whiteboard-Stifte, Reinigungsmittel, Schwämme), aber auch Schülerbücher befinden sich im Gruppenraum 201 in der 1. Etage.



3. Unterrichtszeiten


An der Sollingschule Uslar wird im zeitlichen Rahmen von Doppelstunden gelernt, was zu einer Rhythmisierung des Schultages führt und weitere positive Effekte mit sich bringt. Beispielsweise fordert der zeitliche Rahmen von 90 Minuten die Lehrkräfte noch mehr dazu auf, den Unterricht methodisch vielfältig zu gestalten und Schülerinnen und Schüler im Unterricht aktiv werden zu lass.


1.  Stunde: 07:45 - 08:30 Uhr

2. Stunde: 08:30 - 09:15 Uhr

Erste  große Pause

3. Stunde: 09:40 - 10:25 Uhr

4. Stunde: 10:25 - 11:10 Uhr

Zweite große Pause

5. Stunde: 11:35 - 12:20 Uhr

6. Stunde: 12:20 - 13:05 Uhr

Mittagspause

(Mensabetrieb 13:05 - 13:30 Uhr)

Hausaufgabenbetreuung: 13:15 - 14:45 Uhr

AGs: 13:45 - 15:15 Uhr



4. Pausenordnung


4.1 Mit Beginn der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- bzw. Fachräume. Die Lehrkräfte schließen persönlich die Räume ab und sorgen dafür, dass ihre Lerngruppen sofort auf direktem Weg in die Pause gehen. Ausnahmeregelungen sind nur nach Absprache möglich.


4.2 Der Aufenthalt in den Gängen vor den Klassenräumen, in den Treppenaufgängen und im Kellerbereich ist aus Sicherheitsgründen untersagt.


4.3 Die Pausen und Freistunden gehören zur Schulzeit. Alle Schüler/- innen bleiben daher auf dem Schulgelände. In Ausnahmefällen, d. h. , wenn Einkäufe für den Hauswirtschaftsunterricht oder Besorgungen für Projekte getätigt werden müssen, kann nach Absprache mit dem/der Fachlehrer/-in vom Passierschein Gebrauch gemacht werden.


4.4 Die großen Pausen sind Hofpausen. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen zügig das Schulgebäude und halten sich auf den Pausenhöfen auf. Der Aufenthalt innerhalb des Gebäudes ist untersagt und nur bei der Durchsage „Regenpause“ gestattet.


4.5 Während der Pausen verhalten sich alle Schüler/-innen so, dass Mitschüler/-innen nicht belästigt oder gefährdet werden. Den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderen Bediensteten ist Folge zu leisten.



Teil B- Schulvereinbarung:

Regelungen und Grundlagen


1. Grundlagen für das Zusammenleben in unserer Schule


Wir …


… begegnen uns mit Höflichkeit, Offenheit, Toleranz und Akzeptanz, deshalb behandeln wir andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten,

… wenden keine Gewalt an,

… verletzen niemanden durch Beschimpfungen und Hänseleien,

… versuchen andere Meinungen und Lebensweisen achten und zu verstehen,

… beschädigen oder zerstören das Eigentum des anderen nicht,

… reden im angemessenen Ton miteinander („Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung“ und freundlicher Gruß gehören an unserer Schule zum guten Ton!),

… sehen miteinander lernen und das Lernen als Chance für Reifung und Bildung unserer eigene Persönlichkeit an, d. h. wir lernen und arbeiten für uns selbst,

… stören den Unterricht nicht, denn die Möglichkeit, sich zu konzentrieren, sollte für alle gegeben sein,

… erledigen die Hausaufgaben gewissenhaft, um Lernerfolge zu sehen,

... denken daran, Arbeitsmaterialien nicht zu vergessen,

… essen im Unterricht nicht, kauen kein Kaugummi und trinken grundsätzlich nicht,

… erscheinen zum Unterricht in angemessener Kleidung. Zu knappe Kleidung ist bitte zu vermeiden. Das Tragen von Kappen ist verboten.

… suchen die Toiletten in den Pausen auf.


Die Lehrkräfte und Mitarbeitenden der Sollingschule Uslar stehen allen Schülerinnen und Schülern mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, der Klassenlehrkraft, der Schulsozialarbeiterin Frau Gierke, der SV-Lehrkraft, der Schülervertretung, dem Beratungskompetenzteam oder der Schulleitung Anliegen vorzutragen. Weitere Infos zu den genannten Personen und Gremien sind hier auf unserer Homepage zu finden.


2. Grundrechte für unsere Schulgemeinschaft


Grundsätzlich muss der respektvolle Umgang aller gewahrt werden. Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen. Jeder Lehrer, jede Lehrerin hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.


3. Hilfen und Regeln für das gemeinsame Miteinander an unserer Schule


3.1 Die Toiletten dürfen während der großen Pausen vom Innenbereich her betreten werden. Es ist darauf zu achten, dass Verschmutzungen jeglicher Art sowie Beschädigungen unterbleiben; die Toiletten dürfen nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden.


3.2 Der Genuss von Alkohol (alkoholhaltige Getränke), Drogen, Nikotin, koffein- und taurinhaltigen Getränken und E-Zigaretten ist verboten. Dieses Verbot gilt für das gesamte Schulgelände. Das Mitbringen von Waffen, einschl. Messern, Munition oder Munitionsteilen und Feuerwerkskörpern, als auch das Werfen mit harten Gegenständen (Schneebälle, Steine, Eicheln, Tannenzapfen etc.) ist untersagt. Verstöße müssen von Schülerinnen oder Schülern, die Kenntnis darüber erlangen, gemeldet werden.


3.3 Aus Gründen der Unfallverhütung ist die Benutzung von Freizeitgeräten z.B. Skateboards auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.


3.4 Für mitgebrachte Wertgegenstände, die nicht dem Unterrichtszweck dienen, übernimmt die Schule keine Haftung. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben!


3.5 Sämtliche Einrichtungsgegenstände werden schonend behandelt. Für mutwillig angerichteten Schaden haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.


3.6 Alle helfen mit, Energie (Strom; Heizung) und Wasser zu sparen und achten darauf, dass der Müll eingesammelt und getrennt entsorgt wird. Alle denken daran, während der großen Pausen die Beleuchtung in den Klassenräumen auszuschalten und die Fenster zum Lüften zu öffnen.


3.7 Bei Unterrichtsversäumnissen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule umgehend telefonisch, schriftlich, per Krankmeldeformular auf der Homepage oder elektronisch per ESIS zu benachrichtigen. Eine schriftliche Entschuldigung muss unaufgefordert innerhalb von fünf Tagen erfolgen.


Sonderurlaub aus triftigen Gründen (Arztbesuche, Teilnahme an Konfirmandenfreizeiten usw.) muss vorher von den Erziehungsberechtigten für einen Tag bei der Klassenlehrerschaft, für mehrere Tage beim Schulleiter beantragt werden.


Die Beurlaubung unmittelbar vor und nach den Ferien ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei einem während des laufenden Schultages eintretenden Krankheitsfall melden sich die Schüler/-innen bei einer Lehrkraft vom Unterricht ab.


3.8 Unfälle auf dem Schulweg, im Sportunterricht, in den Pausen oder in den Klassen- bzw. Fachräumen sind sofort im Sekretariat zu melden. Der/die Fachlehrer/-in muss eine Unfallmeldung veranlassen; der Verunfallte erkundigt sich nochmals, ob dieses auch geschehen ist.


4. Verlassen des Schulgeländes- Passierscheinregelung


Das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes ist untersagt. Eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes besteht, sofern der „Passierschein“ durch eine Erziehungsberechtigte/ einen Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde und die unterschriebene Einverständniserklärung im Sekretariat der Sollingschule hinterlegt wurde. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich vor dem Verlassen des Schulgeländes bei einer Lehrkraft abmelden. Den Lehrkräften der Sollingschule bleibt es vorbehalten, das Gesuch der Schülerinnen und Schüler abzulehnen. Die Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung, pünktlich zum Wiederbeginn des Unterrichts im jeweiligen Klassenraum zu sein. Verstöße gegen die Passierscheinregelung haben zur Folge, dass die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes ausgesetzt wird oder gänzlich erlischt.


Rechtlicher Hinweis: Wenn Schülerinnen und Schüler im Rahmen dieser Passierscheinregelung das Schulgelände verlassen, unterliegen sie nicht mehr dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule. Dient das Zurücklegen eines Weges dem privaten Interesse besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule bzw. das Land Niedersachsen. Schülerinnen und Schüler, die das Schulgelände berechtigterweise verlassen, müssen den gültigen Passierschein mit sich führen. Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes zieht Konsequenzen, wie z.B. Ordnungsmittel (siehe Punkt 10) nach sich.


5. Rauchen auf dem Schulgelände


Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden. Verstöße gegen das Verbot werden strikt verfolgt, unverzüglich dem Ordnungsamt gemeldet und ziehen Bußgelder nach sich. Verstöße müssen von Schülerinnen oder Schülern, die Kenntnis darüber erlangen, gemeldet werden. Verstöße gegen das Verbot werden außerdem mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet.


6. Umgang mit Kommunikationsmedien in der Schule


Das Betreiben von Mobiltelefonen, anderen Kommunikationsmedien und Spielekonsolen ist den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände untersagt. Im Not- und Ausnahmefall darf das Kommunikationsmedium nach Absprache mit einem Lehrer benutzt werden. Die Verwendung von Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Smartwatches und technisch gleichwertigen Geräten ist für Unterrichtszwecke nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft erlaubt. Bei Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen werden eingeschaltete Kommunikationsmedien als Täuschungsversuch gewertet.

Sollte eine Benutzung durch eine Lehrperson erlaubt worden sein, ist vorsichtiger Umgang geboten, es darf zum Beispiel niemand durch Lautstärke belästigt werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass datenschutzrechtliche Vorgaben nicht verletzt werden. Das heißt, es werden keine Ton- oder Videoaufnahmen angefertigt.


7. Benutzung des schuleigenen WLans und Internets


Die Schüler und Schülerinnen können während des Unterrichts, nach Genehmigung der jeweiligen Lehrkraft, das schuleigene WLan und Internet benutzen. Sie sind selbst für die empfangenen und gesendeten Daten verantwortlich und haftbar.


8. Datenschutz


Alle Schülerinnen und Schüler der Sollingschule Uslar verpflichten sich, achtsam und respektvoll mit den Daten der Mitglieder unserer Schulfamilie umzugehen und schützen uns und andere vor unrechtmäßigem Datengebrauch. Dies ist unabhängig von der Art der Daten (Schriftgut, Ton- Bild- oder Videodateien etc.). Es sorgen alle gleichermaßen für die Einhaltung der Datenschutzvereinbarung der Schule.


9. Benutzerordnung für die Fachräume


Alle Fachräume an der Sollingschule Uslar besitzen jeweils eine eigene Raumordnung, welche durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer bekannt gegeben wird. Die Einhaltung der jeweiligen Regeln und Vereinbarungen in den verschiedenen Fachräumen ist verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler.


10. Verstöße gegen die Schulvereinbarung und deren Ahndung


Damit alle Schülerinnen und Schüler in einer angenehmen Atmosphäre lernen und angstfrei zur Sollingschule Uslar kommen können, ist es unerlässlich, dass die Schulvereinbarung in allen Punkten von allen Beteiligten eingehalten wird. Auf Verstöße gegen unsere Schulvereinbarung wird entsprechend reagiert. Dabei sollte die Wiedergutmachung einen sinnvollen Zusammenhang zum Verstoß haben. Je nach Schwere und Ausmaß des Verstoßes kann im äußersten Fall eine Klassenkonferenz nach § 61 des NSchG einberufen werden. Zur Ahndung des Verstoßes stehen den Lehrkräften und der Schulleitung Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung. Erziehungsmittel können z.B. sein: das Nacharbeiten nachlässig angefertigter Arbeiten, soziale Dienste an der Schule, der Ersatz eines angerichteten Schadens oder eine schriftliche Ermahnung mit der Stellungnahme des Schülers. Ordnungsmaßnahmen reichen vom befristeten Ausschluss vom Unterricht über die Androhung des Verweises in eine Parallelklasse bis hin zum Ausschluss vom Unterricht oder gar von der Schule. Im Sinne eines für alle Beteiligten angenehmen Schullebens ist es aber wünschenswert, dass die oben genannten Maßnahmen so selten wie möglich ergriffen werden müssen.

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